Neue Zulassungsfrist zum TU Graz - Studium: 2. Juli bis 5. September

Zulassung zu Bachlor-, Diplom- oder Lehramtsstudien an der TU Graz für WS 2012/13 ist seit 2. Juli möglich. (Foto: TU Graz/Lunghammer)

Maturantinnen und Maturanten, aufgepasst: Wer im Wintersemester an der TU Graz studieren möchte, muss sich zwischen 2. Juli und 5. September 2012 anmelden. Diese Frist betrifft alle Studierenden, die ein Bachlor-, Diplom- oder Lehramtsstudium beginnen. Master- oder Doktoratsstudierende können bis Ende der Nachfrist am 30. November 2012 inskribieren.

Früher als bisher müssen Maturantinnen und Maturanten in diesem Jahr an Österreichs Universitäten inskribieren: Die im Vorjahr eingeführte Anmeldung zum Studium wurde wieder abgeschafft und – zur besseren Planbarkeit der Lehre – durch eine Neuregelung der Inskriptionsfristen ersetzt.

Diese endet für alle, die ein Studium neu beginnen, jedenfalls mit 5. September. Den Start legen die Universitäten selbst fest und dieser ist an der TU Graz mit 2. Juli definiert, übrigens gleich wie an der Universität Graz – wegen der gemeinsamen NAWI Graz-Studien gibt es hier gemeinsame Fristen. Die Frist gilt neben erstsemestrigen auch für höhersemestrige Studierende: für jede Erstzulassung, Neuzulassung oder Fortsetzung nach einer Studienunterbrechung.

Die Fristen an der TU Graz im Wintersemester 2012/13 im Überblick:
Zulassung zum Bachelor- oder Diplom/Lehramtsstudium: 2. Juli bis 5. September 2012
Zulassung zum Master- oder Doktoratsstudium, außerordentliches Studium,
Universitätslehrgänge, individuelles Studium: 2. Juli bis 30. November 2012
(Nachfrist: 6. September bis 30. November 2012)
Semesterbeginn: 1. Oktober 2012
Semesterende: 28. Februar 2013


Nähere Informationen


Rückfragen: Mag. Alice Senarclens de Grancy, MSc
Pressesprecherin
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